Zoll CH – D: Absehbarer Wegfall der Praxis der Sammelverzollungen – Handlungsbedarf


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Schweizer Unternehmen drohen neue massive Erschwernisse beim Export nach Deutschland. Wer verschiedene Bestellungen desselben Produkts aus Deutschland oder der restlichen EU zusammennimmt und die Ware bereits nach Empfänger sortiert und kommissioniert auf einem Lastwagen über die Grenze schickt, konnte bisher von der sog. Sammelverzollung Gebrauch machen. Der deutsche Zoll will diese schlanke Verzollung nun in nächster Zeit abschaffen. Dies wird viele Schweizer Versandhändler vor grosse logistische Probleme stellen, weshalb hier für viele dringender Handlungsbedarf besteht.

Von der Sammelverzollung machen nicht nur Schweizer Unternehmen Gebrauch, die mehrere Kunden in Deutschland beliefern, sondern auch solche, die Lieferungen an Endkunden in der EU über eine Einfuhrverzollung nach Deutschland vertreiben. Bei der Sammelverzollung wird im Rahmen der Einfuhrverzollung unter Empfänger „diverse“ angegeben und der Sendung eine Papierliste mit allen Adressdaten der jeweiligen Empfänger beigelegt. Der Vorteil bestand offensichtlich in der Vermeidung einzelner Zollanmeldungen für jede einzelne Lieferung. Genau dies soll nach dem deutschen Zoll nun in nächster Zukunft anders werden, d.h. es ist grundsätzlich für jede Charge eine gesonderte Zollanmeldung notwendig. Der damit verbundene administrative Aufwand ist immens und führt zu einem beträchtlichen Standortnachteil für Schweizer Unternehmen.

Das deutsche Bundesministerium für Finanzen hat bereits im Jahr 2009 verfügt, dass diese Möglichkeit der vereinfachten Zollabfertigung durch Sammelverzollung mit sofortiger Wirkung nicht mehr möglich sei. Nachfolgend wurde im Sinne einer Übergangsfrist die Praxis seitens des deutschen Zolls weiterhin „geduldet“ ohne dass ein Anspruch seitens der Zollanmelder besteht. Nach Auskunft der Bundesfinanzdirektion kann diese Duldung/Übergangsphase jederzeit beendet werden. Jedenfalls müssen sich alle Wirtschaftsbeteiligten darauf einstellen, dass noch vor Ende Jahr mit dem Ende dieser vereinfachten Anmeldung gerechnet werden muss.

Es ist deshalb angezeigt für solche Massenabfertigungen künftig andere Lösungen in Betracht zu ziehen. Hierzu gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. In Zusammenarbeit mit unserem Partner für EU-Zollrecht, der Kanzlei Schmöger Terpitz & Partner beraten wir Sie hier zielführend und rechtssicher bei der Evaluierung und Umsetzung entsprechender Alternativen.

Nach der Einführung der Pflicht zur Angabe einer EORI-Nummer des Warenempfängers bei der Einfuhr in die EU, ist der bevorstehende Wegfall der Sammelverzollungen mit Papierlisten eine weitere massive Benachteiligung Schweizer Händler, die grenzüberschreitend tätig sind.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann & Jürgen Schmöger, Schmöger Terpitz & Partner


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