Sammelverzollungen

UPDATE: Sammelverzollungen: Verlängerung der Übergangsfrist


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Die Übergangsfrist für die Verwendung von papiergestützten Empfängerlisten (Sammelverzollungen) wurde vom deutschen Bundesministerium der Finanzen (BMF)für gewisse Einfuhren bis mindestens Mitte 2013 verlängert. Bisher war ein Wegfall dieser Praxis per 1. Januar 2012 geplant. Die Übergangsfrist wurde nun aber bis zur Anwendung des Modernisierten Zollkodex (MZK) verschoben. Diese ist nicht vor dem 24. Juni 2013 geplant. Betroffenen Exporteuren wird trotzdem empfohlen, bereits heute nach alternativen Gestaltungsmöglichkeiten zu suchen.

Bei der Sammelverzollung wird im Rahmen der Einfuhrverzollung unter Empfänger „diverse“ angegeben und der Sendung eine Papierliste mit allen Adressdaten der jeweiligen Empfänger beigelegt (weitere Details finden Sie im BR-Newsbeitrag vom 31. August 2010). Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, dass nicht für jede einzelne Lieferung an den Endabnehmer eine separate Zollanmeldung erstellt werden muss.

Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Jahr 2009 verfügt, dass die Möglichkeit der vereinfachten Zollabfertigung durch Sammelverzollung mit sofortiger Wirkung nicht mehr möglich sei. Danach wurde im Sinne einer Übergangsfrist die Praxis seitens des deutschen Zolls weiterhin „geduldet“, ohne dass ein Anspruch seitens der Zollanmelder besteht (vgl. BR-News vom 31. August 2010). Bisher war damit zu rechnen, dass die Praxis der Sammelverzollungen per Ende 2011 gänzlich wegfällt. Wie das BMF nun mitteilt, wurde die Übergangsfrist bis mindestens Mitte 2013 verlängert. Begründet wird die Verlängerung mit der Verschiebung der Anwendung des Modernisierten Zollkodex (MZK), die sich bis nach dem 24. Juni 2013 verzögert. Papiergestützte Empfängerlisten können somit für Einfuhren mit dem Verfahrenscode 4000 bis zur Anwendung des MZK weiterhin verwendet werden. Für Einfuhren mit dem Verfahrenscode 4200 (Einfuhren mit Befreiung von der deutschen Einfuhrumsatzsteuer) hingegen fällt die Praxis wie geplant per 1. Januar 2012 weg. Die Übergangsfrist für solche Einfuhren wurde nicht verlängert.

Da die Praxis der Sammelverzollungen auch für Einfuhren nach dem Verfahrenscode 4000 mittelfristig wegfallen wird, ist es angezeigt, für solche Massenabfertigungen künftig andere Lösungen in Betracht zu ziehen. Hierzu gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. In Zusammenarbeit mit unserem Partner für EU-Zollrecht, der Kanzlei Schmöger Terpitz & Partner beraten wir Sie hier zielführend und rechtssicher bei der Evaluierung und Umsetzung entsprechender Alternativen.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann & Jürgen Schmöger, Schmöger Terpitz & Partner


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