Sammelverzollungen

Ende der Sammelverzollung nach Deutschland per 1.11.2015


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Die Übergangsfrist für die Verwendung von papiergestützten Empfängerlisten (Sammelverzollungen) läuft nun per 1.11.2015 endgültig aus. Dies stellt für betroffene Exporteure eine grosse Herausforderung dar.

Bei der sog. Sammelverzollung wurde in der Vergangenheit im Rahmen der Einfuhrverzollung unter Empfänger „diverse“ angegeben und der Sendung eine Papierliste mit allen Adressdaten der jeweiligen Empfänger beigelegt (weitere Details finden Sie im BR-Newsbeitrag vom 31. August 2010). Der Vorteil dieses Verfahrens bestand darin, dass nicht für jede einzelne Lieferung an den Endabnehmer eine separate Zollanmeldung erstellt werden musste.

Das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte bereits im Jahr 2009 verfügt, dass die Möglichkeit der vereinfachten Zollabfertigung durch Sammelverzollung mit sofortiger Wirkung nicht mehr möglich sein solle. Danach wurde im Sinne einer Übergangsfrist die Praxis seitens des deutschen Zolls weiterhin „geduldet“, ohne dass ein Anspruch seitens der Zollanmelder bestand (vgl. BR-News vom 31. August 2010). Die Übergangsfrist der weiteren Duldung der bisherigen Praxis wurde seither mehrfach verlängert. Jetzt ist per 1. November 2015 endgültig Schluss und betroffene Exporteure müssen für solche Massenabfertigungen künftig andere Lösungen in Betracht zu ziehen. Hierzu gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. In Zusammenarbeit mit unserem Partner für EU-Zollrecht, der Kanzlei Schmöger Terpitz & Partner beraten wir Sie hier zielführend und rechtssicher bei der Evaluierung und Umsetzung entsprechender Alternativen.

Gemeinsam mit Rechtsanwalt Jürgen Schmöger und dem Verband des Schweizerischen Versandhandels (VSV) haben wir am 24. September 2015 ein Webinar zum Thema durchgeführt. Die Präsentation zum Webinar stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung,

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann & Jürgen Schmöger, Schmöger Terpitz & Partner


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