Update: Rechtskommission des Nationalrates stimmt neuem Widerrufsrecht zu


Ihr Kontakt

Die Einführung eines gesetzlichen Widerrufsrechts in der Schweiz gibt schon länger zu reden. Wir haben an dieser Stelle bereits mehrfach darüber berichtet. Nun hat auch die Rechtskommission des Nationalrates entschieden und den Entwurf angenommen.

Mit einer Mehrheit von 11 zu 7 Stimmen hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates den Entwurf zur Änderung des Obligationenrechts betreffend der Revision des Widerrufsrechts angenommen. Durch die Gesetzesrevision sollen Konsumentinnen und Konsumenten besser geschützt werden, wenn sie Verträge eingehen, bei denen sich die Vertragsparteien nicht physisch gegenüber stehen. Erfasst ist der gesamte Fernabsatzhandel, neben Telefonverkäufen also auch der Online-Handel. Gegen die Erfassung des Online-Handels von dieser Gesetzesrevision formierte sich in den Reihen des Nationalrates Widerstand. Die Forderung nach einer Beschränkung der Definition des Fernabsatzgeschäfts nur auf telefonisch abgeschlossene Verträge wurde laut. Am Ende unterlag dieses Anliegen jedoch, wenn auch äusserst knapp, dem Stichentscheid des Nationalratspräsidenten. Ob die Einführung eines Widerrufrechts für den Online-Handel notwendig ist, war schon in der ganzen Debatte ein umstrittenes Thema (vgl. dazu BR-News vom 17. März 2014).

Aus der Sicht der Online-Händler gibt es immerhin hinsichtlich der Ausnahmen vom Widerrufsrecht erfreulichere Neuheiten. Eine Mehrheit der Kommission (13 zu 7 Stimmen) sprach sich nämlich dafür aus, ein gesetzliches Widerrufsrecht erst ab einem Betrag von 200.- CHF zu gewähren. Somit will man den Betrag der Bagatellklausel (Art. 40e Best. a E-OR ) von 100.- CHF auf 200.- CHF erhöhen. Zudem stimmte man mit 12 zu 8 Stimmen einer neuen Regelung (Art. 40i Bst. f E-OR) für Elektrogeräte zu, nach welcher das Widerrufsrecht beim Kauf von Elektrogeräten erlischt, wenn die Originalverpackung entsiegelt oder das Gerät eingeschaltet wurde. Schliesslich nahm man die vom Ständerat und dessen Rechtskommission vorgeschlagene absolute Frist des Widerrufsrechts von 3 Monaten und 14 Tagen mit einer Mehrheit von 10 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


Artikel teilen



meistgelesen


Highlights

MLL Meyerlustenberger Lachenal Froriep

MLL ist eine der führende Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug , Lausanne, London und Madrid. Wir sind auf die Vertretung und Beratung von Mandanten an der Schnittstelle von High-Tech-, IP-reichen und regulierten Industrien spezialisiert.

MLL Meyerlustenberger Lachenal Froriep

Newsletter

MLL-News 03/21 mit Beiträgen zum VDSG-Entwurf, Datentransfers, XBorder u.v.m.!

Zugang MLL-News 03/21

Jetzt anmelden!

Events

Jetzt anmelden! XBorder21 am 25. August 2021 – Trends im nationalen und internationalen E-Commerce

Die jährliche Veranstaltungsreihe XBorder21 findet am 25. August 2021 statt, dieses Jahr wieder als Präsenzveranstaltung im Moods, Schiffbau Zürich. Wir freuen uns sehr darauf, unseren Gästen wieder eine spannende physische Veranstaltung mit einem vielseitigen Tagungsprogramm und Gelegenheiten zum persönlichen Networken bieten zu können. Wie gewohnt bieten wir Ihnen ein umfassendes Programm zu allen rechtlichen Aspekten des nationalen und internationalen Online-Handels. Dabei werden wir den Tag in eine Reihe von thematisch fokussierten Vortragsblöcken aufteilen. Für jeden dieser Blöcke können Sie sich auf den gewohnten Mix von Inputs aus der Praxis und rechtlichen Tipps aus unserer Beratungspraxis freuen. Gleichzeitig erhalten Sie ausführlich Gelegenheit, den jeweiligen Experten live Fragen zu stellen.

Mehr erfahren!

Publications

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.