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Die aktuell angenommene GwG-Revision hat den ursprünglich breiten Katalog der unterstell-ten Beratungsdienstleistungen auf solche beschränkt, die typischerweise mit erhöhten Risi-ken für die Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung einhergehen. Zugleich wurde die Vertretung und Beratung von Kunden durch Anwälte und Notare im Zusammenhang mit Pro-zessierung vom Geltungsbereich des GwG ausgenommen. Dem Schutz des Berufsgeheim-nisses der Anwälte und Notare wurde auch an anderen Stellen im GwG Rechnung getragen, insbesondere bei den Meldepflichten beim begründeten Verdacht auf gewisse strafbare Handlungen oder qualifizierte Steuervergehen sowie bei den GwG-Kontrollen durch die be-aufsichtigenden SRO.
Die aktuell angenommene GwG-Revision hat den ursprünglich breiten Katalog der unterstellten Beratungsdienstleistungen auf solche beschränkt, die typischerweise mit erhöhten Risiken für die Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung einhergehen. Zugleich wurde die Vertretung und Beratung von Kunden durch Anwälte und Notare im Zusammenhang mit Prozessierung vom Geltungsbereich des GwG ausgenommen. Dem Schutz des Berufsgeheimnisses der Anwälte und Notare wurde auch an anderen Stellen im GwG Rechnung getragen, insbesondere bei den Meldepflichten beim begründeten Verdacht auf gewisse strafbare Handlungen oder qualifizierte Steuervergehen sowie bei den GwG-Kontrollen durch die beaufsichtigenden SRO.




