Inkrafttreten des deutschen Button-Gesetzes – Bedeutung für Schweizer Online-Shops


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Am 1. August 2012 tritt in Deutschland die sog. Button-Lösung in Kraft. Aufgrund dieser Gesetzesvorlage muss die Bestellsituation auf Online-Shops künftig so gestaltet werden, dass der Konsument mit seiner Bestellung eine ausdrückliche Bestätigung abgibt, mit welcher er sich zur Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über einen Button, muss dieser gut lesbar mit „zahlungspflichtig bestellen“, „Kaufen“ oder einer ähnlichen Formulierung beschriftet sein. Andernfalls kommt gar nicht erst ein wirksamer Vertrag zustande. Die Gesetzesvorlage enthält darüber hinaus auch neue Informationspflichten für den Online-Vertragsabschluss. Obwohl es sich dabei um ein deutsches Gesetz handelt, sind die neuen Vorgaben auch für Schweizer Online-Shops relevant, die sich – oftmals unbewusst – auf deutsche Verbraucher „ausrichten“. In einem Interview mit Tagesanzeiger.ch/Newsnet geben Lukas Bühlmann und Dr. Martin Schirmbacher (Härting Rechtsanwälte, Berlin) Auskunft über die Gesetzesänderung und ihre Bedeutung für Schweizer Shop-Betreiber.

Am 2. März 2012 hat der Deutsche Bundestag die Vorlage für ein Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet. In der Folge hat Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsanwalt und Justiziar des Webshop-Zertifizierers Trusted Shops, in einem Gastbeitrag vom 7. März 2012 über die Hintergründe und Einzelheiten berichtet.

Die neuen Vorschriften werden nun auf den 1. August 2012 in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund erläutern Lukas Bühlmann und Martin Schirmbacher (HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin) in einem Interview mit Tagesanzeiger.ch/Newsnet die wesentlichsten Fragen rund um das neue Gesetz aus Schweizer Perspektive.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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