Kreditkartenzahlungen Zuschläge

Konsumentenschutz: neue EU-Verbraucherschutzrichtlinie tritt demnächst in Kraft


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Das Europäische Parlament hat Mitte Juni eine neue Verbraucherschutzrichtlinie verabschiedet. Diese wurde am 10. Oktober 2011 durch den Ministerrat formal genehmigt und wird demnächst publiziert und in Kraft treten. Durch die Richtlinie sollen die Konsumentenrechte weiter gestärkt werden. Die Richtlinie soll noch vor Ende Jahr im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und muss bis Ende 2013 ins Recht der jeweiligen Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Der Rat der Europäischen Union hat am 10. Oktober 2011 die vom Parlament am 23. Juni 2011 verabschiedete Verbraucherschutzrichtlinie formal genehmigt. Durch die Richtlinie soll der Konsumentenschutz in der EU weiter verstärkt werden. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass für die Konsumenten wie auch für die Anbieter von Gütern und Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedsstaaten die gleichen Bedingungen herrschen. Dies wird insbesondere deshalb immer wichtiger, weil viele Unternehmen mittlerweile grenzüberschreitend tätig sind. Die wichtigsten Neuerungen werden nachfolgend kurz erläutert. Eine ausführliche Darstellung der neuen Richtlinie finden Sie in einem Gastbeitrag von Dr. Carsten Föhlisch.

Unter anderem sieht die Richtlinie vor, dass so genannte „Kostenfallen“ im Internet bald der Vergangenheit angehören. Solche entstehen, wenn Konsumenten unfreiwillig für vermeintlich kostenlose Dienstleistungen bezahlen müssen. Besonders verbreitet sind solche Kostenfallen bei Angeboten wie Horoskopen oder Rezepten. Künftig müssen die Konsumenten ausdrücklich bestätigen, dass sie wissen, dass die angebotenen Leistungen kostenpflichtig sind.

Weiter soll die Richtlinie für mehr Preistransparenz sorgen. Die Händler müssen künftig die Gesamtkosten der Waren oder Dienstleistungen inklusive aller Zusatzgebühren offenlegen. Werden die Konsumenten nicht auf alle entstehenden Kosten aufmerksam gemacht, sind sie nicht verpflichtet, diese zu bezahlen.

Zusatzleistungen dürfen darüber hinaus nur noch dann zur Bestellung hinzugefügt werden, wenn der Konsument dies ausdrücklich wünscht. Dies erfolgt in der Regel durch Setzen einen Häkchens in einer Checkbox. Online-Shops ist es zukünftig verboten, solche Checkboxes bereits mit einem Häkchen zu versehen und Zusatzleistungen damit automatisch zur Bestellung hinzuzufügen.

Die bisher geltende Widerrufsfrist von 7 Tagen wird auf 14 Tage erhöht. Die Ausübung des Widerrufsrechts ermöglicht dem Konsumenten, den Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Neu wird die Widerrufsfrist auf ein Jahr verlängert, wenn der Verkäufer den Konsumenten nicht ausdrücklich auf das Recht aufmerksam macht. Weiter müssen dem Konsumenten allfällige Rückerstattungen des Verkaufspreises und der Versandkosten spätestens 14 Tage nach Ausübung des Widerrufsrechts erfolgen. Darüber hinaus wird mit der Richtlinie ein EU-weit einheitliches Widerrufsformular eingeführt, dessen Verwendung jedoch freiwillig ist.

Auch Zusatzgebühren für die Bezahlung mit Kreditkarten sind in Zukunft nicht mehr zulässig. Die Anbieter dürfen neu nur noch die ihnen tatsächlich für die Bereitstellung dieser Dienstleistung entstehenden Kosten verrechnen. Ähnliches gilt auch für Anbieter, die eine Telefonhotline vorsehen, über welche sie die Konsumenten erreichen und Verträge abschliessen können. In solchen Fällen dürfen neu maximal die normalen Telefongebühren verrechnet werden.

Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die neuen Vorschriften innert zwei Jahren nach Inkrafttreten in innerstaatliches Recht umzusetzen. Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, ist die Richtlinie auch für schweizerische Unternehmen Bedeutung, sofern diese an Konsumenten in EU-Mitgliedsstaaten liefern.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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