
Vom LIBOR zum SARON
Infolge des Reputationsskandals von 2011, der die Zuverlässigkeit des London Interbank Offered Rate (LIBOR) wesentlich in Frage gestellt hat, wird dieser am 31. Dezember 2021 abgeschafft.

Infolge des Reputationsskandals von 2011, der die Zuverlässigkeit des London Interbank Offered Rate (LIBOR) wesentlich in Frage gestellt hat, wird dieser am 31. Dezember 2021 abgeschafft.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat für die ihr unterstellten Banken, Versicherungen und anderen Institute eine Aufsichtsmitteilung zur Meldepflicht von Cyber-Attacken veröffentlicht. Darin legt die FINMA fest, dass eine Meldung von relevanten Cyber-Attacken innert 72 Stunden nach der Feststellung des Vorfalls erfolgen muss. Neben der aufsichtsrechtlichen Meldepflicht von Cyber-Att…

Ülkü Cibik wurde von Branchenvertretern unter die 30 wichtigsten Köpfe im Schweizer Markt für Strukturierte Produkte gewählt.
Die 30 wichtigsten Köpfe im Schweizer Markt für Strukturierte Produkte wurden von rund 250 Vertreter der Derivatbranche, Vermögensverwaltern und Wirtschaftsjournalisten gewählt.
Das von Derivative Partners AG herausgegebene Schweizer Jahrbuch für Strukturierte Pro…

Mit Schreiben vom 17. Juli 2019 forderte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) die Libra Association in Genf zu mehr Transparenz auf. Diese solle dem EDÖB Informationen zur aktuellen Situation des Kryptowährungs-Projekts und ihrer Leitungsfunktion zukommen lassen. Auch von weiteren nationalen und internationalen Datenschutzbehörden und -ausschüssen wird mehr Offenh…

Der Bundesrat ist bestrebt, die Schweiz auf die digitale Zukunft vorzubereiten, wozu insbesondere Anpassungen der Rechtsordnung an die aufstrebende Blockchain und Distributed Ledger Technologie (DLT) gehören. Auf die Veröffentlichung eines umfassenden Berichts zu dieser Thematik im Dezember 2018 folgte am 22. März 2019 eine Vernehmlassungsvorlage mit dem Titel „Anpassung des Bundesrechts an Entwi…

Vermögensverwalter mit Vollmacht für ihre Kunden werden in der Regel zu Effektenhändlern gemäss Stempelgesetz und unterliegen einer Registrierungspflicht. Sofern aber die Depots ausschliesslich bei Schweizer (und Liechtensteiner) Banken sind, unterliegen die Vermögensverwalter typischerweise keiner Abgabepfli