17. Tätigkeitsbericht des Eidg. Datenschutzbeauftragten (EDÖB)


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Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Hanspeter Thür, hat kürzlich den Bericht über seine Tätigkeit in der Periode von April 2009 bis Ende März 2010 präsentiert. Dies bietet Anlass, einige ausgewählte Aspekte kurz darzustellen. Neben den von den Medien aufgegriffenen Themen der Social Media Networks oder des laufenden Verfahrens zum Online-Dienst „Google Street View“ äussert sich der EDÖB in seinem Bericht zu verschiedenen datenschutzrechtlich bedeutenden Themen wie der Überwachung von Mitarbeitern oder dem Datenschutz im Zusammenhang mit Unternehmensfusionen.

Im Vorwort seines Berichts thematisiert Hanspeter Thür die von den grossen Internet-Dienstleistern vorangetriebene Auswertung von User-Daten zur Generierung von Werbeeinnahmen (sog. verhaltensabhängige Werbung). Aufgrund ausgeklügelter Analysesoftwares seien Internetgiganten wie Google oder Facebook in der Lage, aus den Informationen über Surfverhalten, Kontakte, Interessen, Aufenthaltsorte etc. nahezu perfekte Persönlichkeits- und Konsumprofile zu erstellen, welche ein zielgenaues Werben in noch nie da gewesenem Ausmass ermögliche. Obwohl diese Entwicklungen nicht nur negativ zu sehen seien, seien sie jedoch eine grosse Herausforderung für all jene die sich dem Schutz der Privatsspähre verpflichtet fühlen. User müssten sich bewusster werden, dass sie „Gratis-Dienste“ mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Ferner fordert er Anpassungen der Gesetzgebung. Aus der Sicht des Persönlichkeitsschutzes könne es nicht angehen, dass – wie im Falle von „Google Street View“ – derjenige aktiv werden müsse, der seine Privatssphäre schützen will. Vielmehr müsse jeder Anbieter verpflichtet werden, Technologien und Einstellungen zu wählen, die den grösstmöglichen Schutz der Privatsspähre gewähren, sodass der User gerade umgekehrt auf diesen Schutz aktiv verzichten und allfällige Accounteinstellungen ändern müsste, falls er keinen Schutz will. Gefragt seien hier jedoch auch Lösungsansätze auf internationaler Ebene.

Ein weiterer interessanter Abschnitt des Berichts ist dem Internetdienst „Google-Analytics“ gewidmet, der für Website-Betreibern Zugriffsstatistiken erstellt. Der EDÖB betont, dass es sich dabei um eine Datenweitergabe an Dritte (Google USA) handelt. Deshalb müssen Benutzer des Google-Analytics-Diensts ihre Website-Besucher in einem Disclaimer darauf hinweisen, dass eine Bearbeitung ihrer Daten durch Google USA erfolgt.

Zahlreiche Beschwerden führten sodann zu einer intensivierten Kontrolle der Überwachung von Mitarbeitern durch Arbeitgeber – namentlich bei LIDL – durch den EDÖB. Im Bericht hält er dazu fest, dass die permanente Überwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz durch die heimliche Installation einer Software deren Persönlichkeit verletze. Zwar sei der Arbeitgeber berechtigt, die Arbeitsleistung der Angestellten sowie den Gebrauch der dafür zur Verfügung gestellten Informatikmittel (PC, Email, Internet etc.) zu kontrollieren. Jedoch seien gewisse Regeln und Grenzen einzuhalten. Insbesondere müsse klar kommuniziert werden, wie die Informatikmittel zu verwenden seien (Nutzungsreglement) und dass deren Einhaltung kontrolliert bzw. die Nichteinhaltung sanktioniert werde. Dabei müsse genau ausgeführt werden, was und mit welchen Mitteln kontrolliert werde.

Schlussendlich befasst sich der EDÖB auch mit den datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Unternehmensfusionen. Hier bestehe vor allem die Gefahr, dass Unberechtigte Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, dass zu viele Daten zu früh oder den falschen Personen bekannt gegeben werden, oder dass die Daten plötzlich zweckentfremdet zum Einsatz kommen. Deshalb hat er für die Praxis Empfehlungen zur Vermeidung von Persönlichkeitsverletzungen erlassen. Weitere Empfehlungen sind auch zum betrieblichen Datenschutzverantwortlichen veröffentlicht worden.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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