Street View – vorläufige Einigung des EDÖB mit Google


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Google hat sich mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) über einen vorläufigen Modus Vivendi bis zum Vorliegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur im November 2009 eingereichten Klage des EDÖB zur Zulässigkeit des Dienstes Google Street View geeinigt. Dabei haben sich Google und der EDÖB mit Bezug auf die im Rahmen der Klage beantragten vorsorglichen Massnahmen insofern geeinigt, als Google sich bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts bereit erklärt:

  • keine weiteren in der Schweiz aufgenommenen Bilder im Dienst Street View online zu schalten;
  • das rechtskräftige Urteil dereinst zu akzeptieren und auf die für Street View getätigten Aufnahmen anzuwenden (!);
  • Kamerafahrten weiterhin zu unternehmen, die getätigten Aufnahmen jedoch innerhalb der Google-Gruppe zu bleiben und nicht für personenbezogene Zwecke und Produkte zu verwenden;
  • weitere Kamerafahrten im öffentlichen Raum mindestens eine Woche im Voraus online anzukündigen.

Im Gegenzug zieht der EDÖB die beantragten vorsorglichen Massnahmen zurück.

Der EDÖB hatte in seiner Klage verlangt, dass der Dienst bis zum Vorliegen des rechtskräftigen Urteils vorsorglich verboten wird. Hauptvorwurf des EDÖB liegt in der angeblich ungenügenden Anonymisierung von Gesichtern und Nummernschildern auf den von Google aufgenommenen und online geschalteten Bilder. Der Vergleich erscheint sachgerecht und pragmatisch, auch wenn zumindest das dereinstige Respektieren eines rechtskräftigen Urteils durch Google als Teil des Vergleichs etwas erstaunlich wirkt. Zudem erscheint die Gewährung der Möglichkeit weiterer Kamerafahrten im Rahmen der persönlichkeitsrechtlichen Argumentation des EDÖB nicht konsequent: sofern die Aufnahmen Google’s tatsächlich die Persönlichkeitsrechte der Passanten verletzen sollten, so entsteht diese Verletzung im Moment der Aufnahme und nicht erst mit Verwendung der Bilder zu einem bestimmten Zweck, resp. ausserhalb der Google-Gruppe.

Auf den Ausgang des Verfahrens vor Bundesverwaltungsgericht darf man auf jeden Fall weiterhin gespannt sein.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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