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In Folge des Inkrafttretens des neuen Produktsicherheitsgesetzes (PrSG) gibt es seit kurzem ein neues Internetportal mit Informationen für Hersteller und Importeure von Produkten und auch für ratsuchende Konsumenten.
Am 1. Juli 2010 ist das neue PrSG sowie die dazu gehörende Verordnung in Kraft getreten. Das Internetportal www.produktsicherheit.admin.ch bietet eine erste Orientierung über allgemeine Aspekte des neuen Produktsicherheitsrechts sowie den spezialrechtlichen Sicherheitsvorschriften für Produkte. Gleichzeitig wird auch aufgezeigt, welche Bundesstellen für die Marktüberwachung und den Vollzug des PrSG verantwortlich sind. Diese Information ist für die für die Produktsicherheit direkt verantwortlichen Hersteller und Inverkehrbringer zentral. Diesen sind jeweils Meldungen über gefährliche Produkte zu machen.
Internetportal www.produktsicherheit.admin.ch
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung SECO vom 7. Juli 2010
- Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) vom 12. Juni 2009
- Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV) vom 19. Mai 2010
- Zuständigkeiten Marktüberwachung im Bereich der Konsumgütersicherheit
- FAQ zum Bundesgesetz über die Produktesicherheit und zur Verordnung über die Produktesicherheit
- BR-News „Inkrafttreten Produktsicherheitsgesetz (PrSG)“
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann





