Verbot von Internetglücksspielen im Spielbankenbereich wird gelockert


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Internetglücksspiele im Spielbankenbereich sollen in Zukunft in der Schweiz, gestützt auf eine Konzession, legal angeboten werden können.

Virtuelle Glücksspiele über Internet, Telefon, Mobilfunk und interaktives Fernsehen ist nach dem geltenden Schweizer Spielbankengesetz verboten (Art. 5 SBG). Die Durchsetzung dieses Verbots ist jedoch mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln nicht vollständig möglich, illegale Glücksspielangebote von ausländischen Anbietern sind einfach zugänglich und nehmen laufend zu. Im Auftrag des Schweizer Bundesrates hat nun die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) eine Studie vorgelegt, welche verschiedene Möglichkeiten aufzeigt, wie dem Verbot besser zum Durchbruch verholfen werden kann. Dabei wird der Vorschlag gemacht, das Verbot des Internet-Glücksspiels zu lockern und gleichzeitig das illegale virtuelle Glücksspiel mittels geeigneter technischer Massnahmen stärker zu bekämpfen. Der Bundesrat hat nun entschieden, diesem Vorschlag zu folgen und das EJPD beauftragt, entsprechende Gesetzesänderungen vorzubereiten.

Die beabsichtigte Lockerung soll die Vergabe einer beschränkten Zahl von Konzessionen vorsehen. Die Konzessionsinhaber werden grundsätzlich die gleichen strengen Auflagen zu beachten haben, wie die Schweizer Spielbanken (Art. 12 SBG). Flankierende Massnahmen könnten umfassen: Sperrtechnologien (Sperrung von URLs, Einsatz von Proxy-Servern, Einsatz von Detection Response Filter oder der Gebrauch sog. Sperrlisten),

Sperren der Finanzflüsse zwischen Anbietern von Online-Glücksspielen und den Spielern durch gesetzliches Verbieten der Entgegennahme, Verwaltung, Depotnahme von Geldern die illegalem Online Glücksspiel dienen oder stammen sowie allen damit zusammenhängenden Finanztransfers.

Werbeverbote für nicht konzessionierte (terrestrische und virtuelle) Spielbanken. Ein solches Werbeverbot könnte sich allerdings nur auf Werbeträger beziehen, welche einen direkten Bezug zur Schweiz haben, was die Durchsetzung bei Werbung über ausländisch gehostete Webseiten schwierig machen wird.

Interessant zu bemerken ist, dass die Lockerung nur die Durchführung von Glücksspielen im Internet geplant ist. Im Rahmen der übrigen Telekommunikationsmittel (Telefon, Mobilfunk, interaktives/digitales Fernsehen) soll die Durchführung mindestens vorläufig verboten bleiben.

Mit der geplanten Lockerung wird die Schweiz in Europa eine Sonderstellung einnehmen.

Updates: „Rechtmässigkeit von staatlichen Monopolen für Online Sportwetten und Glücksspiele“ und „Bundesrat will Glücksspiele im Internet zulassen“

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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