Zolllager Teilrevision Zollgesetz

UPDATE: Bundesrat verabschiedet Teilrevision des Zollgesetzes – keine strengeren Regelungen für Zolllager


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Die Teilrevision des neuen Zollgesetzes geht in die nächste Runde. Der Bundesrat hat am 6. März 2015 die Botschaft zur Änderung des Zollgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Verschiedene Bereiche werden mit der Änderung präzisiert. Die umstrittenen gesetzlichen Regelungen der Zolllager sind nicht mehr Gegenstand der Vorlage. Der Bundesrat präsentiert hierzu lediglich eine neue Strategie.

Ausgangslage

Das geltende Zollgesetz ist seit dem 1. Mai 2007 in Kraft. In der Praxis hat es sich grösstenteils bewährt. Laut der Medienmitteilung des Bundesrats haben sich jedoch gewisse Mängel und Lücken bemerkbar gemacht. Mit der Teilrevision des Zollgesetzes soll auf die gewonnen Erkenntnisse reagiert werden. Wir berichteten bereits ausführlich über die Inhalte dieser Teilrevision und verweisen Sie an dieser Stelle auf den entsprechenden News-Beitrag über die Teilrevision des Zollgesetztes.

UPDATE: Bestimmungen zu den Zolllagern nicht mehr Teil der Revision

In Abweichung zur ursprünglichen Vorlage sticht aber ins Auge, dass die Neuregelungen betreffend die Zolllager nicht mehr Teil dieser Revision sind. In der Vernehmlassung wurden die geplanten Neuregelungen vor allem von Vertretern aus der Wirtschaft heftig kritisiert. Neu legt der Bundesrat lediglich eine Zolllager-Strategie vor. Darin hält er fest, dass Zollager zur Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft beitragen. Sie erfüllen ihre für die Wirtschaft nützliche Funktion vor allem dadurch, dass sie gut organisiert und effizient sind. Sie stellen jedoch keine rechtsfreie Räume dar. Laut dem Bundesrat sei es nicht zuletzt auch im Interesse der Schweizer Wirtschaft, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Nur so kann ein reibungsloser Betrieb der Zollfreilager und offenen Zolllager garantiert werden. In der bundesrätlichen Strategie wird darauf hingewiesen, dass die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ihre Kontrollfunktion uneingeschränkt wahrnehmen können muss.

Der Bundesrat hat nun das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) damit beauftragt, im Lichte der Strategie die erforderlichen rechtlichen Anpassungen auszuarbeiten und diese in Form einer Verordnung bis Ende 2015 zu unterbreiten.

Über den weiteren Verlauf der Teilrevision des Zollgesetzes und der rechtlichen Beurteilung der Zolllager werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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