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Leiturteil des Bundesgerichts zur Ehrverletzung durch Liken und Teilen auf Facebook

Wer ehrverletzende Posts auf Facebook teilt oder diese „liked“, kann sich gemäss einem aktuellen Urteil des Bundesgerichts der üblen Nachrede strafbar machen. Nach dem Leitentscheid stellt das Liken oder Teilen eines Beitrags mit ehrverletzender Aussage selbst grundsätzlich keine eigene Aussage, z.B. in Form eines gemischten Werturteils, dar. Durch das Drücken des Like-Buttons kann aber eine eben…

Persönlichkeitsverletzung Facebook

Persönlichkeitsverletzungen auf Facebook: Bundesgericht klärt Anspruchsvoraussetzungen

Das Bundesgericht hat am 30. April 2019 mehrere Posts und Kommentare einer Facebook-Nutzerin als Verletzung der Persönlichkeit eines Vereins sowie dessen Präsidenten qualifiziert. Die Urteile enthalten praktische Hinweise in Bezug auf die (Un)Zulässigkeit von Äusserungen in den sozialen Medien und konkretisieren die bisherige Rechtsprechung zum zivilgesetzlichen Persönlichkeitsschutz. Interessant…

Liken ehrverletzender Post Like Button

OGer ZH: „Liken“ ehrverletzender Posts ist strafrechtliches Weiterverbreiten und üble Nachrede

Die Zahl der Ehrverletzungsdelikte hat seit dem Aufkommen von Social Media Plattformen drastisch zugenommen. Immer wieder gehen Posts, Videos oder andere Beiträge auf Social Media weiter als das, was das Recht erlaubt. Ein aktuelles Urteil des Obergerichts Zürich vom 17. August 2018 verdeutlicht, dass nicht nur das Posten von ehrverletzenden Äusserungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieh…


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MLL ist eine der führende Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug , Lausanne, London und Madrid. Wir sind auf die Vertretung und Beratung von Mandanten an der Schnittstelle von High-Tech-, IP-reichen und regulierten Industrien spezialisiert.

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Jetzt anmelden! XBorder21 am 25. August 2021 – Trends im nationalen und internationalen E-Commerce

Die jährliche Veranstaltungsreihe XBorder21 findet am 25. August 2021 statt, dieses Jahr wieder als Präsenzveranstaltung im Moods, Schiffbau Zürich. Wir freuen uns sehr darauf, unseren Gästen wieder eine spannende physische Veranstaltung mit einem vielseitigen Tagungsprogramm und Gelegenheiten zum persönlichen Networken bieten zu können. Wie gewohnt bieten wir Ihnen ein umfassendes Programm zu allen rechtlichen Aspekten des nationalen und internationalen Online-Handels. Dabei werden wir den Tag in eine Reihe von thematisch fokussierten Vortragsblöcken aufteilen. Für jeden dieser Blöcke können Sie sich auf den gewohnten Mix von Inputs aus der Praxis und rechtlichen Tipps aus unserer Beratungspraxis freuen. Gleichzeitig erhalten Sie ausführlich Gelegenheit, den jeweiligen Experten live Fragen zu stellen.

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