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Das schweizerische Erbrecht soll revidiert werden und steht vor substantiellen Änderungen. Zusätzlich zum ersten Teil des Revisionsvorhabens, der insbesondere die Verfügungsbefugnis von Erblassern erweitern will, indem die Pflichtteile der Nachkommen reduziert werden sollen, enthält der kürzlich präsentierte zweite Teil Bestimmungen, mittels welchen die Unternehmensnachfolge erleichtert werden soll. Für diesen zweiten Teil der Erbrechtsrevision hat der Bundesrat am 10. April 2019 eine Vernehmlassung zu einem Vorentwurf (nachfolgend „VE-ZGB“) eröffnet.
Der zweite Teil der vorgesehenen Erbrechtsrevision sieht insbesondere folgendes vor:
- Integralzuweisung des Unternehmens an einen Erben;
- Stundung der Ausgleichsverpflichtungen gegenüber den Miterben;
- Abkehr vom Todestagsprinzip hin zum Zuwendungstagsprinzip (massgeblicher Zeitpunkt der Bewertung des Unternehmens).
Im folgenden PDF zeigen wir im Einzelnen auf, welche Änderungen betreffend die Unternehmensnachfolge geplant sind und was bei der Nachlassplanung allenfalls bereits heute berücksichtigt werden sollte.
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