Datenschutzgesetz

Revision Datenschutzgesetz – Vernehmlassung eröffnet


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Sowohl in der Schweiz als auch in der Europäischen Union und im Europarat sind Bestrebungen im Gange, das Datenschutzrecht zu modernisieren und an die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Nachdem in der EU die neue Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bereits seit einiger Zeit verabschiedet ist und im Frühjahr 2018 in Kraft treten wird, liegt nun auch in der Schweiz ein Gesetzesvorschlag auf dem Tisch. Der Bundesrat hat kurz vor Weihnachten die seit längerem erwartete Vernehmlassung zum neuen Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) eröffnet.

Der Bundesrat hat kurz vor Weihnachten, nach einiger Verzögerung, den Vorentwurf eines revidierten DSG mit Begleitunterlagen veröffentlicht. Der Entwurf ist nun in der Vernehmlassung, welche bis zum 4. April 2017 andauert (siehe Medienmitteilung). Neben der grundsätzlichen Modernisierung soll die Revision im Einklang mit den derzeit laufenden Datenschutzreformen in der EU ausgestaltet werden, um so einen reibungslosen grenzüberschreitenden Datenverkehr auch in Zukunft zu ermöglichen. Grundsätzlich verfolgt der Gesetzesentwurf das Ziel der Stärkung des Datenschutzes und der Individualrechte der betroffenen Personen. Wir werden an dieser Stelle die Eckpunkte und neuen Vorschriften in den kommenden Wochen einer kritischen Würdigung unterziehen. Vorerst finden Sie im Folgenden die grundlegenden Informationen rund um die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes:


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