Lex Koller: Bewilligungsfreie Aktienübertragungen unter verbundenen Aktionärsgruppen


Ihre Kontakte

In der Regel ist eine Übertragung von nichtkotierten Aktien an Immobiliengesellschaften an eine Person im Ausland unter der „Lex Koller“ bewilligungspflichtig.

In einem konkreten Fall wollte eine aus Ausländern bestehende Aktionärsgruppe ihre Aktien an einer Immobiliengesellschaft an eine andere, ebenfalls aus Ausländern bestehende Aktionärsgruppe veräussern, wobei sämtliche beteiligten Aktionäre ihre bestehende Beteiligung bewilligungsfrei erworben hatten. Es stellte sich nun die Frage, ob die beabsichtigte Aktienübertragung bewilligungspflichtig sei.

Entscheidend war dabei, dass die Verbindung der Aktionäre der Immobiliengesellschaft über das blosse Halten von Aktien an derselben Gesellschaft hinausging: Sie waren nicht nur Mitaktionäre, sondern hatten darüber hinausgehende statutarische und vertragliche Pflichten. Die gegenseitige Einräumung von Vorkaufsrechten rückte die Mitaktionäre der Immobiliengesellschaft letztlich in die gleiche Position, welche sie als direkte Miteigentümer des Grundstücks gehabt hätten, denn Miteigentümern steht das gesetzliche Vorkaufsrecht des Art. 682 ZGB zu.

Die beabsichtigte Transaktion entsprach daher unserer Meinung nach einem gemäss Art. 7 lit. c BewG bewilligungsfreien Erwerb eines Grundstücks durch einen Mit- oder Gesamteigentümer. Dies teilten wir dem zuständigen Bezirksrat Zürich mit und ersuchten um Feststellung, dass die beabsichtigte Übertragung eines Aktienpakets an einer nichtkotierten Immobiliengesellschaft im vorliegenden, konkreten Fall in analoger Anwendung von Art. 7 lit. c BewG nicht bewilligungspflichtig sei.

Der Bezirksrat Zürich folgte unserer Argumentation. Der Entscheid ist rechtskräftig.

Klicken Sie hier um die gesamte Herleitung samt Fazit einzusehen (5 Seiten).


Artikel teilen



meistgelesen


Highlights

MLL Meyerlustenberger Lachenal Froriep

MLL ist eine der führende Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug , Lausanne, London und Madrid. Wir sind auf die Vertretung und Beratung von Mandanten an der Schnittstelle von High-Tech-, IP-reichen und regulierten Industrien spezialisiert.

MLL Meyerlustenberger Lachenal Froriep

Newsletter

MLL-News 03/21 mit Beiträgen zum VDSG-Entwurf, Datentransfers, XBorder u.v.m.!

Zugang MLL-News 03/21

Jetzt anmelden!

Events

Jetzt anmelden! XBorder21 am 25. August 2021 – Trends im nationalen und internationalen E-Commerce

Die jährliche Veranstaltungsreihe XBorder21 findet am 25. August 2021 statt, dieses Jahr wieder als Präsenzveranstaltung im Moods, Schiffbau Zürich. Wir freuen uns sehr darauf, unseren Gästen wieder eine spannende physische Veranstaltung mit einem vielseitigen Tagungsprogramm und Gelegenheiten zum persönlichen Networken bieten zu können. Wie gewohnt bieten wir Ihnen ein umfassendes Programm zu allen rechtlichen Aspekten des nationalen und internationalen Online-Handels. Dabei werden wir den Tag in eine Reihe von thematisch fokussierten Vortragsblöcken aufteilen. Für jeden dieser Blöcke können Sie sich auf den gewohnten Mix von Inputs aus der Praxis und rechtlichen Tipps aus unserer Beratungspraxis freuen. Gleichzeitig erhalten Sie ausführlich Gelegenheit, den jeweiligen Experten live Fragen zu stellen.

Mehr erfahren!

Publications

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.