Künftige Überwachung E-Mail-Verkehr und Internettelefonie geplant


Ihr Kontakt

DerBundesrat hat am 19. Mai 2010 den Entwurf zur Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in die Vernehmlassung geschickt. Das revidierte Gesetz soll primär verhindern, dass sich mutmassliche Straftäter mit Hilfe von neuen Kommunikationstechnologien der Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden entziehen können. Künftig soll auch der Internetverkehr, d.h. insbesondere der E-Mail-Verkehr und die Internettelefonie, im Sinne einer besonderen Art des Fernmeldeverkehrs ausdrücklich vom BÜPF erfasst werden.

In der Medienmitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements wird betont, dass die Überwachung durch die Änderungen im BÜPF und der damit verbundenen Anpassung der Schweizerischen Strafprozessordnung nicht ausgebaut, sondern verbessert werden soll. Es müsse sichergestellt werden, dass die notwendigen Überwachungen mutmasslicher Straftäter auch heute und in Zukunft nicht durch die Verwendung neuer Technologien verhindert werden können.

Der Gesetzesentwurf sieht eine genauere und umfassendere Definition der Personen vor, die dem BÜPF unterstellt sind und dementsprechend zur Überwachung im Sinne des Gesetzes verpflichtet werden können, wenn die Voraussetzungen (Art. 3 BÜPF) dazu erfüllt sind. Zum Einen wird ausdrücklich festgehalten, dass Internet-Anbieter (Zugangsvermittler/Acces Provider) eine besondere Art von Fernmeldedienst-Anbieterinnen darstellen und folglich vom BÜPF erfasst werden. Zudem sollen künftig auch Personen dem BÜPF unterstellt sein, welche Kommunikationsdaten verwalten, an Dritte Kommunikationsdaten weiterleiten oder die notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellen (z.B. reine Service-Provider oder Hosting-Provider; vgl. Art. 2 Abs. 1 lit. b des Vorentwurfs). Dabei ist vorgesehen, dass das BÜPF nicht mehr nur für Körperschaften gilt, sondern allgemein für alle natürlichen und juristischen Personen. Jedoch sollen Internetcafés, Schulen, Hotels und Privatpersonen, welche beispielsweise ihr „Netzwerk Wi-Fi” ihren Kunden oder Dritten zur Verfügung stellen, damit diese Zugang zum Internet erhalten, auch in Zukunft nicht vom persönlichen Geltungsbereich des BÜPF erfasst werden.

Der Vorentwurf enthält ferner Präzisierungen und Ergänzungen in Bezug auf die Pflichten bei der Durchführung von Überwachungen. Namentlich soll die Pflicht zur Zusammenarbeit auch bestehen, wenn zur Durchführung einer Überwachung bestimmte Informatikprogramme in Kommunikationssysteme eingeführt werden müssen. Vorgesehen ist auch eine Verlängerung der Frist, während welcher die dem BÜPF unterstellten sog. Randdaten, d.h. Daten, die Aufschluss über Absender und Empfänger, Zeitpunkt, Dauer, Datenmenge und Weg einer Nachricht geben, aufzubewahren sind. Der Vorentwurf sieht vor, dass diese Frist im Interesse einer wirksamen Strafverfolgung zwölf und nicht mehr nur sechs Monate beträgt.

Ausserhalb von Strafverfahren sollen Überwachungen künftig nicht nur für die Suche nach vermissten Personen, sondern auch für die Suche nach Personen möglich sein, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind oder gegen die eine freiheitsentziehende Massnahme verhängt worden ist. Im Interesse der Datensicherheit sollen schliesslich die bei einer Überwachung gesammelten Daten nicht mehr wie bis anhin den zuständigen Behörden per Post zugestellt werden, sondern neu direkt in einem neuen Informatiksystem über einen geschützten Zugriff abrufbar sein.

Weitere Informationen:

Ansprechperson: Lukas Bühlmann


Artikel teilen



meistgelesen


Highlights

MLL Meyerlustenberger Lachenal Froriep

MLL ist eine der führende Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug , Lausanne, London und Madrid. Wir sind auf die Vertretung und Beratung von Mandanten an der Schnittstelle von High-Tech-, IP-reichen und regulierten Industrien spezialisiert.

MLL Meyerlustenberger Lachenal Froriep

Newsletter

MLL-News 03/21 mit Beiträgen zum VDSG-Entwurf, Datentransfers, XBorder u.v.m.!

Zugang MLL-News 03/21

Jetzt anmelden!

Events

Jetzt anmelden! XBorder21 am 25. August 2021 – Trends im nationalen und internationalen E-Commerce

Die jährliche Veranstaltungsreihe XBorder21 findet am 25. August 2021 statt, dieses Jahr wieder als Präsenzveranstaltung im Moods, Schiffbau Zürich. Wir freuen uns sehr darauf, unseren Gästen wieder eine spannende physische Veranstaltung mit einem vielseitigen Tagungsprogramm und Gelegenheiten zum persönlichen Networken bieten zu können. Wie gewohnt bieten wir Ihnen ein umfassendes Programm zu allen rechtlichen Aspekten des nationalen und internationalen Online-Handels. Dabei werden wir den Tag in eine Reihe von thematisch fokussierten Vortragsblöcken aufteilen. Für jeden dieser Blöcke können Sie sich auf den gewohnten Mix von Inputs aus der Praxis und rechtlichen Tipps aus unserer Beratungspraxis freuen. Gleichzeitig erhalten Sie ausführlich Gelegenheit, den jeweiligen Experten live Fragen zu stellen.

Mehr erfahren!

Publications

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.