Ist ein Vertriebsverbot von Markenartikeln über Drittplattformen wie amazon und eBay kartellrechtlich zulässig?


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Die Ankündigung von Adidas, ab 2013 den Verkauf seiner Produkte auf Amazon und eBay europaweit zu verbieten, hat vergangenen Monat viel Aufsehen erregt. Der Fall ist exemplarisch für einen zunehmend feststellbaren Trend, den Online-Vertrieb von Markenartikeln über Drittplattformen zu unterbinden. Sofern solche Verbote unabhängigen Händlern auferlegt werden, stellt sich allerdings die Frage, inwiefern dies kartellrechtlich zulässig ist. Lukas Bühlmann hat sich gemeinsam mit Dr. Martin Schirmbacher in mehreren Beiträgen aus verschiedenen Perspektiven mit der Problematik auseinandergesetzt.

Sowohl das europäische als auch das schweizerische Kartellrecht verbieten gewisse Beschränkungen der Handlungsfreiheit der Händler. Im Online-Kontext stellen sich dabei zahlreiche besondere Fragen, welche Lukas Bühlmann und Dr. Martin Schirmbacher in einem Aufsatz in der juristischen Online-Zeitschrift Jusletter dargestellt haben. Unter den verschiedenen Arten von Einschränkungen ist die Zulässigkeit eines Verkaufsverbots über Drittplattformen wohl eines der meist diskutierten Themen.

In einem ausführlichen juristischen Gastbeitrag vom 29. Juni 2012 in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) zeigen die beiden Autoren auf, unter welchen Voraussetzungen ein entsprechendes Verbot zulässig sein könnte. Wie aus dem Beitrag hervorgeht, hängt die Rechtslage wesentlich vom eingesetzten Vertriebssystem ab. In Alleinvertriebssystemen dürfte das Verbot in der Regel unzulässig sein. Im Gegensatz dazu, darf der Hersteller in einem Selektivvertriebssystem den Weiterverkauf seiner Produkte über Drittplattformen unter Umständen verbieten. Ob dies der Fall ist, muss anhand der Umstände des jeweiligen Falles, insbesondere der Eigenschaften des betroffenen Produkts, beurteilt werden.

In für den Nicht-Juristen „leserfreundlicheren“ Beiträgen in der Fachzeitung „Internet World Business“, in der Fachzeitschrift „iBusiness“ sowie im shopbetreiber-blog.de (im Erscheinen) sind neben den allgemeinen Grundsätzen auch Hinweise für das praktische Vorgehen aus Sicht der Unternehmer enthalten. In einem Interview mit AdZine, einem Magazin für Online-Marketing, nehmen die beiden Autoren schliesslich Stellung zu verschiedenen Fragen rund um das Verbot des Verkaufs über Drittplattformen.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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