Grundsätze für die Schutzfähigkeit einer Melodie als Hörmarke


Ihr Kontakt

Das Bundesgericht hat in einem neuen Entscheid die Grundsätze zur Schutzfähigkeit einer Melodie als Marke festgelegt. Text braucht es nicht, eine eingängige und wiedererkennbare Tonfolge genügt. Nicht notwendig ist, dass das Sound-Logo exakt nachgesungen werden kann.

Seit 2005 sprach das Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (IGE, www.ige.ch) Melodien ohne sprachliche Elemente die Schutzfähigkeit als Marke ab. Dies nachdem früher bereits solche Melodien, etwa das berühmte „Dü-da-doo“ des Postautos ins Markenregister eingetragen werden konnten. 2007 verweigerte das IGE auf dieser Grundlage die Eintragung einer wortlosen Werbemelodie eines deutschen Süsswarenherstellers. Das Bundesgericht hat nun in seinem Entscheid (BGE 4A_566/2008 vom 7. April 2009) dessen Beschwerde gutgeheissen und die Eintragung der Melodie ins Markenregister angeordnet. Sprachliche Elemente seien für die Schutzfähigkeit nicht erforderlich, vielmehr könne auch ein kurzes, in sich geschlossenes musikalisches Thema vom Adressaten bereits beim ersten Hören als Hinweis auf ein Produkt verstanden werden. Auch müsse die Melodie nicht vom Konsumenten wiedergegeben werden können, ein Wiedererkennen würde genügen. Das Bundesgericht hielt jedoch auch fest, dass etwa die Melodie eines bekannten Weihnachtsliedes für Christbaumschmuck als Gemeingut vom Markenschutz ausgeschlossen wäre.
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


Artikel teilen



meistgelesen


Highlights

MLL Meyerlustenberger Lachenal Froriep

MLL ist eine der führende Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug , Lausanne, London und Madrid. Wir sind auf die Vertretung und Beratung von Mandanten an der Schnittstelle von High-Tech-, IP-reichen und regulierten Industrien spezialisiert.

MLL Meyerlustenberger Lachenal Froriep

Newsletter

MLL-News 03/21 mit Beiträgen zum VDSG-Entwurf, Datentransfers, XBorder u.v.m.!

Zugang MLL-News 03/21

Jetzt anmelden!

Events

Jetzt anmelden! XBorder21 am 25. August 2021 – Trends im nationalen und internationalen E-Commerce

Die jährliche Veranstaltungsreihe XBorder21 findet am 25. August 2021 statt, dieses Jahr wieder als Präsenzveranstaltung im Moods, Schiffbau Zürich. Wir freuen uns sehr darauf, unseren Gästen wieder eine spannende physische Veranstaltung mit einem vielseitigen Tagungsprogramm und Gelegenheiten zum persönlichen Networken bieten zu können. Wie gewohnt bieten wir Ihnen ein umfassendes Programm zu allen rechtlichen Aspekten des nationalen und internationalen Online-Handels. Dabei werden wir den Tag in eine Reihe von thematisch fokussierten Vortragsblöcken aufteilen. Für jeden dieser Blöcke können Sie sich auf den gewohnten Mix von Inputs aus der Praxis und rechtlichen Tipps aus unserer Beratungspraxis freuen. Gleichzeitig erhalten Sie ausführlich Gelegenheit, den jeweiligen Experten live Fragen zu stellen.

Mehr erfahren!

Publications

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.