EU DSGVO

UPDATE: endgültige Fassung der EU-Datenschutz-Grundverordnung


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Am 15. Dezember 2015 wurde zwischen den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments, des Ministerrates und der Europäischen Kommission eine Einigung über die Datenschutz-Grundverordnung getroffen. Nach mehr als vier Jahren Verhandlungen liegt nun der finale Entwurf vor.

Einheitlicher Rechtsrahmen in Europa

Zweck der Datenschutzreform ist ein einheitlicher Rechtsrahmen im europäischen Datenschutz. Die Reform besteht aus der Datenschutz-Grundverordnung und einer Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde am 5. Januar 2012 von Viviane Reding, der damaligen EU Kommissionärin, vorgeschlagen (vgl. BR-News vom 6. Februar 2012: EU-Datenschutzverordnung: europaweite Harmonisierung geplant und IP/12/46) und regelt im Allgemeinen den Datenschutz für Unternehmen und Behörden. Ausserdem ersetzt sie die veraltete Datenschutzrichtlinie von 1995 (Richtlinie 95/46/EG).

Nächste Schritte

Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten müssen jedoch dem vorliegenden Entwurf noch zustimmen. Gemäss Medienmitteilung der EU-Kommission soll voraussichtlich anfangs 2016 über den Entwurf im Ministerrat und im Europäischen Parlament abgestimmt werden. Zwei Jahre später (Frühjahr 2018) soll die Verordnung dann in Kraft treten und in den 28 EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein.

Das neue EU-Datenschutzrecht wird auch für Schweizer Unternehmen grosse Relevanz haben: Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung wird anwendbar sein, sobald ein Unternehmen in der EU geschäftstätig ist oder mit Unternehmen in der EU Personendaten austauschen.

Wir haben in den vergangenen Jahren regelmässig über die laufende Reform berichtet. Auch in der Schweiz ist eine Reform des Datenschutzrechtes im Gang und es ist davon auszugehen, dass die nun vorliegende Fassung der neuen EU-Regeln grossen Einfluss auch auf die Schweizer Reform haben wird. Wir werden hier auf unserem Blog in Kürze über die mit dem nun vorliegenden finalen Entwurf der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung verbundenen Neuerungen im Detail berichten und aufzeigen, was diese für die betroffenen Unternehmen bedeuten werden.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner Lukas Bühlmann


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